Information zur Vereinbarung eines Schutzkonzeptes gemäß §8a SGBVIII

Als Bestandteil unserer Betriebserlaubnis, mit dem Jugendamt Rüsselsheim wurde ein Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung vereinbart.

Dieses Schutzkonzept haben wir als Mitarbeiter in Folge einer Weiterbildung durch das Jugendamt gemeinsam erarbeitet und es als Arbeitsgrundlage mit dem Jugendamt ab dem 01.01.2013 vertraglich geregelt, und ist damit Teil des Betreuungsvertrages.

Das Schutzkonzept stellt unsere Vorgehensweise beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung transparent dar, und ist für uns die Grundlage zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzauftrages für Einrichtungen der Kindertagespflege. Eine Kopie des Schutzkonzeptes ist im Aushang der Krippe für alle zur Einsicht ausgelegt. 

Formulare und weiterführende Informationen sind unter "Downloads" auf unserer Seite zu finden.